Ist eine deutsche Staatsanwaltschaft bei Anzeige ermittlungspflichtig, oder kann sie vorgehen, wie sie will ? Gewalttaten von Polizisten
Bevor Sie sich meinen Fall durchlesen ist angebracht, dass Sie sich diese Sendung anschauen. Siehe hier:
ZDF Ab 22.40 Min. https://www.zdf.de/comedy/die-anstalt/die-anstalt-vom-14-maerz-2023-100.html
Das ist die Frage.
Folgendes hat sich bei der Heimfahrt von der Arbeit zugetragen:
Tatsachenbericht/Sachverhalt
zu Strafanzeige und Strafantrag, Vorfall am 21. Juli 2022
Fall: Körperverletzung im Amt und andere oben genannten Straftaten
Opfer/Verletzter:
Name: Markus Stigler, Küchenmeister und arbeitet bei Fendt in der Logistik (MOD)
geb. 26.09.1972 ,
Wohnort:
Kirchweg 21,
87637 Eisenberg-Zell
Beschuldigtet/Täter: Polizeibediensteter: Hr. S., sein Kollege und andere anwesende Polizisten/innen der Dienststelle Marktoberdorf
Am Donnerstag, den 21.Juli 2022 fuhr ich um 14.30 Uhr vom Arbeitsplatz (Fendt) nach Hause. Ich fuhr über die Bahnhofstraße auf den Netto-Parkplatz, wo sich ein Imbiss befindet. Da ich nicht so viel Kleingeld hatte, um mir Etwas zu holen fuhr ich weiter über den Parkplatz. Am Ende des Parkplatzes, wo sich gegenüber der Feilenweg befindet, hielt ich an, da ich bemerkte, dass dies keine Ausfahrt zur Straße ist. Durch Schilder gekennzeichnet. Somit wollte ich rückwärtsfahren, um zu wenden.
In dem Moment kam ein Polizeiauto von links auf den Parkplatz gefahren und stellten sich prompt hinter mein Fahrzeug. Dies geschah gezielt, als ob sie mich scheinbar schon länger beobachtet hätten, da die Beiden mich permanent anstarrten. Daraufhin parkte ich auf dem nächsten Stellplatz. Mein Fenster war offen. Ich hörte: „Allgemeine Verkehrskontrolle, Führerschein, Fahrzeugschein, Personalausweis. Ich übergab Fahrzeugschein und auch meine Bankkarte, wo auch mein Name drauf war. Auf die Frage nach meinem Führerschein erwiderte ich, der befindet sich gerade in meinem Zweitfahrzeug zu Hause. Ich schnallte mich ab und stieg aus meinem Auto, ging zum Kofferraum, da ich mir dachte, dass sie vielleicht noch mehr von mir wollen. Ich weiß nicht, welche Dokumente ausreichen, um meine Identität zweifelsfrei festzustellen. Ich wurde zu diesem Zeitpunkt nicht gefragt, wie ich heiße und wo ich wohne, oder ob ich mich noch anderweitig ausweisen könne. Zu diesem Zeitpunkt war für mich der Punkt Identitätsfeststellung meiner Person beendet und erledigt. Wir standen auf der Rückseite meines Fahrzeugs, als der Polizist Hr. S., wie ich später erfuhr, dass er so heißt, die Distanzscheiben meines Fahrzeugs auf der Hinterachse bemängelte. Er meinte, er hätte gerne die Unterlagen bez. Gutachten, ABE und TÜV-Bestätigung. Ich holte alle Unterlagen für die verbauten Teile incl. TÜV-Belege aus dem Handschuhfach und legte ihm Alles in einer Mappe auf den Kofferraum. Darin befanden sich alle Unterlagen, die die Zulässigkeit bezüglich der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs belegen. Hinweis: Über die polizeiliche Datenerfassung IN-POL sind Alle Daten für eine eindeutige Identitätsfeststellung einer Person oder KFZ innerhalb von 20 Sekunden zu bekommen. Ich hätte auch noch ein Bild von meinem Personalausweis auf meinem Mobiltelefon gehabt. Doch danach wurde ich nicht gefragt. Es hätte mir auch ein Bekannter meine Personalausweis innerhalb kurzer Zeit bringen können.
Zurück zu den verbauten Teilen am Fahrzeug BMW 535 iX, F10 Bj 2013.
Es handelte sich bei den vorhandenen Unterlagen um folgende verbaute Teile:
verbaute Tieferlegungsfedern von H&R Teilegutachten Nr. 102XT0068-14, geprüft TÜV-Rheinland
verbaute Distanzringe von H&R Teilegutachten Nr. 122XT0216-03 , geprüft TÜV-Rheinland
Die Alufelgen 19 Zoll mit Bereifung 275/35R19 sind für dieses Fahrzeug serienmäßig zugelassen. (Diese bedürfen keine extra Zulassung, da Original BMW)
Der Polizist prüfte die Unterlagen auf meinem Kofferraum.
Der Polizist behauptete, dass die Änderungsabnahme-Bestätigung des TÜV fehlen würde und somit die Sachen nicht zulässig währen. Seine Stimme wurde immer lauter und redete schon in einem Befehlston und erhöhter Lautstärke. Damit wollte er mich einschüchtern. Ich sagte ihm mehrmals. Alles zur Zulässigkeit der Teile und somit zur Fahrzeug-Verkehrs-Sicherheit befinden sich in dieser Mappe. Ich bin nicht verpflichtet, ihnen alles einzeln vorzulesen. Sie haben alles vor sich liegen. Er behaupte dann mehrmals, wieder in sehr lauter Stimme, emotional aufgebracht und etwas von oben herab, ohne die Änderungsabnahme des TÜV ist das Fahrzeug nicht verkehrssicher und die Versicherung währe dann somit erloschen und sagte weiterhin, dass die Teile und auch in Kombination nicht zulässig währen. Ich sagte, nach Einbau der Teile war ich beim TÜV, dieser hat alles geprüft und die TÜV-Plakette wurde zugeteilt. Damit ist die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs gewährleistet. Alle Unterlagen sind da. Dann bemerkte er, dass auch die Änderungsabnahme des TÜV, die er suchte, in der Mappe vorhanden war. Er behauptete weiterhin, ich sei damit dennoch verkehrswidrig unterwegs und dass die Teile in Kombination nicht zulässig währen. Dies machte mich dann schon langsam hilfesuchend und ängstlich, aber auch nachdenklich, er war schließlich Polizist. Ich sagte mehrmals: da sind die Unterlagen und der TÜV hat die Ordnungsmäßigkeit durch Plakette bestätigt.
Wider besseres Wissen, und wie er später auf der Polizeiwache zu mir sagte, dass mit dem Fahrzeug alles in Ordnung war, lies er mich vorher bei der vorgetäuschten allgemeinen Verkehrskontrolle in dem Glauben, dass ich verkehrswidrig unterwegs sei und ich damit ein großes Problem hätte, das er gewillt ist, nun zu ahnden. (Täuschung im Rechtsverkehr)
Zur weiteren Abfolge
Ich ließ mich von meinem Rechtsempfinden nicht abbringen. Daraufhin forderte der Polizist Hr. S. Verstärkung durch weitere Polizeibeamten per Funk an. Er meinte: „zu seiner Sicherheit“. Da wurde mir schon etwas mulmig, nichtsahnend, was sie mit mir wohl noch alles machen würden. Ich hatte bereits die Bilder aus Amerika im Kopf, als durch die dortige Polizei bei einer Kontrolle ein dunkelhäutigen Mann durch Polizeigewalt zu Tode kam.
Zurück zum Geschehen. Der Polizist Hr. S. meinte: Wir machen jetzt eine Durchsuchung. Ich wusste in dem Moment nicht, was er und sein Kollege untersuchen wollen. Es war für mich nicht klar, was nun passiert. Ich musste die Sachen, die ich bei mir trug auf den Kofferraum legen. Autoschlüssel, Mobiltelefon, Mappe mit Unterlagen. Diese Utensilien wurden mir vom Polizisten gestohlen. (Diebstahl) Sein Kollege trat von hinten sodann an mich heran mit Handschellen. Er packte meinen linken Arm nach hinten und anschließend das gleiche mit meinem rechten Arm. Ich war nun mit Handschellen auf dem Rücken fixiert. Ich blieb ruhig und wehrte mich nicht, es sind schließlich Polizeibeamte. Ich ließ somit ihre Durchsuchung über mich ergehen. Die beiden Beamten drückten mich brutal zu Boden und untersuchten alle Taschen meiner spärliche Kleidung (Ich hatte T-Shirt, kurze Arbeitshose, Socken und Arbeitsschuhe an. Mir wurden Handballen und Ellenbogen ins Gesicht gedrückt, daher die Gesichtsverletzungen und die Zahnlockerungen. Kurz darauf trafen zwei weitere Streifenwagen mit mind. 4 weiteren Beamten, darunter eine Polizistin (Frau) bei mir auf dem Netto-Parkplatz ein. Sie formierten die Fahrzeuge so, dass die Sicht von außen zum Tatort bei mir weitestgehend verdeckt war, dazwischen bezogen die dazu geholten Beamten Posten zur Sichtversperrung für etwaige Passanten.
Die beiden Polizisten Hr. Sehl und sein Kollege drückten mich weiterhin durch Gewaltanwendung zu Boden. Ich lag auf dem Bauch. Sie schoben mich auf die linke Körperseite, dann schoben Sie mich auf die rechte Körperseite. Ich sagte zu Ihnen, ihre Polizeiaktion ist nicht notwendig, schon gar nicht verhältnismäßig. Dies muss wirklich nicht sein. Ich hatte große Angst und schrie mehrmals laut um Hilfe. Ich möchte zudem gegen alle anwesenden Beamten Strafanzeige und Strafantrag wegen unterlassender Hilfeleistung stellen. Die Namen stehen im Dienstplan der Wache. Nach ihrer rabiaten Taschenkontrolle sagte einer, Sie hätten ja Waffen oder Gegenstände, wie Messer bei sich haben können. Ich sagte: was? Ich habe doch kein Messer dabei. Nach etwa 5 Minuten oder länger, wo sie mich permanent gewaltsam zu Boden drückten oder sogar auf mir knieten, sagte jemand, wir bringen sie nun wieder hoch. Bei dieser rechtswidrigen Polizeiaktion wurde ich erheblich verletzt. Ich hatte Prellungen im Gesicht, Hautabschürfungen an Arm und Bein, Hämatome, 2 Zähne wurden locker, ich blutete aus dem Ohr, Abdrücke durch Handschellen an den Handgelenken. Siehe Arztbriefe des Krankenhauses Pfronten. Beweisbilder der Verletzungen wurden gemacht. Meine Brille wurde beschädigt, Glas zerkratzt, Brillen-Bügel verbogen.
Irgendwann während der vorhergegangenen Unterhaltung wegen den TÜV-Sachen sagte der Polizist S. , er schalte seine Body-Cam ein. Ich habe nicht aufgepasst, wann er eingeschaltet hat und wann er wieder ausgeschaltet hat. Ich war wegen seiner Auffassung, dass mein KFZ nicht fahrtauglich wäre zu verunsichert, aufgeregt und verängstigt.
Zurück, nachdem ich wieder auf den Füßen stand, zerrte mich der Polizei-Kollege von Hr. S. (Personenbeschreibung: Ca. 24 Jahre alt, 1,80 cm groß, 75 KG, blond, schlank und schweigsam), sein Name steht im Dienstplan der Wache, zu einem herbeigerufenen Polizeiwagen, er machte die hintere rechte Tür auf und ließ mich vor der Türe stehen. Ich immer noch mit Handschellen auf dem Rücken.
Nun folgt die zweite gefährliche Körperverletzung im Amt. Dieser Polizist drückte, sobald ich stand meinem Kopf permanent mit Gewalt nach unten gegen meine Brust. Ich wies ihn mehrmals darauf hin, dass dies große Schmerzen im Halsbereich verursacht. Er schwieg! Ich verhielt mich abwartend und ruhig. Was um mich herum zu dieser Zeit mindestens 10 Minuten lang, während seiner Folteraktion an mir geschah, konnte ich nicht sehen, ich sah während seiner Gewaltanwendung des Polizisten nur mein T-Shirt. Ich bekam sofort Genickschmerzen, Halsschmerzen und Kopfschmerzen. Ich war durch diese Kopfhaltung zunehmend benommen und mir wurde schwindelig. Nach der gewalttätigen Folterattacke des Beamten schob man mich auf den Rücksitz des Streifenwagens. Ich vermute, in diesen 10-15 Minuten des rechtswidrigen Übergriffs des zweiten Polizisten gegen mich durchsuchte der Polizist Hr. S. mein Mobiltelefon nach Bildern, die eventuell relevant währen, denn es war ruhig. Während wir losfuhren, beobachtete ich, dass mein Fahrzeug gerade durchsucht wird. Es standen mind. 4 Polizisten an, bzw. in meinem Auto, Kofferraum offen, Motorhaube offen und alle Türen offen. Ich wurde in den Innenhof der Polizeidienststelle Marktoberdorf verbracht, die etwa 5-8 Minuten Fahrzeit entfernt war. Aus dem Auto geholt wurde ich, noch benommen in die Dienststelle geführt, wo ich im Eingangsbereich einige Zeit warten musste, dann hinein an den Tresen. Dort musste ich weiterhin warten. Ich hatte immer noch die viel zu eng zugedrückten Handschellen auf dem Rücken. Ich fragte höflich, wann ich diese endlich runter gemacht bekomme, und es wurde gesagt „Das dauert noch, bis wir so weit sind.“ Ein älterer großer Polizist trat an den Tresen und fragte: Herr Stigler, wo wohnen Sie? Da kam mein persönlicher Grundhumor durch und sagte prompt: Zu Hause. Ich habe sodann umgehend meine Wohnadresse angegeben. Ein anderer Polizist, der das mitgehört hat, fragte den älteren Polizisten, ob sich damit die Identitätsfeststellung erledigt hat. Dies hat dieser bejaht. Ein Atem-Alkoholtest wurde durchgeführt mit dem Ergebnis: 0,0. Ich fragte Hr. S. nach der zuständigen Staatsanwaltschaft und der Telefonnummer. Der Polizist erwiderte: „Können Sie Googeln“. Sie können doch Googeln. Ich fragte nochmals wegen Abnehmen der Handschellen. Da kam nochmal der erste Polizist Hr. S. am Tresen vorbei. Ich fragte ihn nach seinem Namen und seiner Dienstnummer. Er sagte S., ich sagte, jeder Polizist hat doch eine Dienstnummer. Er erwiderte „der Name reicht“. und er sagte im Vorbeigehen zu mir: „Mit dem Auto ist Alles in Ordnung“. Er setzte sich an einen Schreibtisch. Es war nun 15.43Uhr. Da dachte ich mir, wozu dann die brutale Personenuntersuchung, Körperverletzung gegen mich, Festnahme mit Handschellen, Das gewaltsame Zu-Boden-Bringen, Handgemenge der Polizisten an mir, Körper und Taschenkontrolle, Fahrzeuguntersuchung, das Abführen, der Diebstahl meiner Sachen, die Gefangennahme usw., wenn ich ohne Vergehen oder sonstigen Fehlverhaltens einfach nur nach der Arbeit nach Hause wollte und sich mein Auto in absolut verkehrstechnisch ordentlichem Zustand befindet. Dann kam er nochmal an den Tresen und sagte schlussendlich:“ Es gibt den Vorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Wollen Sie sich äußern. Ich sagte, nein ich sag Nix. Und habe auch Nichts unterschrieben.
Ich dachte mir, ach so läuft der Hase, erst behauptet er felsenfest und ungewöhnlich laut, ja, er hat mich mit seinem Befehlston regelrecht angeschrien, mein Auto wäre nicht verkehrstüchtig, nur um zu versuchen, mich emotional in Rage zu bringen, mich einzuschüchtern und in Angst zu versetzen, um irgendwie seine darauffolgenden Straftaten und die Straftaten seines Kollegen rechtfertigen zu können.
Weiter im Verlauf: Ich fragte den gerade anwesenden Beamten in der Dienststelle, ob jemand einen Arzt verständigen könne, der meine Verletzungen behandelt, bestätigt und dokumentiert. Ich warte so lange. Ich fragte einen Beamten, ob ich Papier und Stift bekommen könne, da ich etwas Wichtiges notieren möchte, dies verneinte er. Nach ca. 12 Minuten schickte mich ein Beamter in den Ausgangsraum, wir wären fertig, ich könne gehen. Mir wurden meine Sachen auf den Tresen geworfen, die ich an mich nahm. Dann ging ich noch benommen und schwindelig aus der Wache.
Ein Rettungswagen hat um 16.08 Uhr vor der Polizeistation angehalten und hat mich erstversorgt. Ich fühlte mich nach der ganzen Polizeiaktion weder körperlich noch seelisch in der Lage ein Fahrzeug zu führen und rief einen Freund an, der mich schließlich nach Hause brachte.
Am selben Abend suchte ich wegen meinen Verletzungen und meinen Schmerzen das Krankenhaus in Pfronten auf. Siehe Arztbrief 21.07.2022
Am darauffolgenden Tag begab ich mich wiederum ins Krankenhaus Pfronten, da die Schmerzen im Halsbereich durch die Folteraktion des zweiten Polizisten schlimmer wurden. Es fand eine Röntgenuntersuchung statt und es wurde auch festgestellt, dass bei mir seit dem Vorfall zwei vordere Schneidezähne locker wurden. Dies wurde bestätigt. Arztbrief am 22.07.22.
Ich weis nicht, warum die Polizeibeamten völlig unangemessene und unverhältnismäßige Maßnahmen und damit schwerwiegende Straftaten an mir begingen. Es gab zu keiner Zeit auch nur einen Verdacht oder gar Beweis für eine Gesetzwidrigkeit meinerseits als Rechtfertigung für Ihr Handeln. Ich wurde nicht beschuldigt eine Rechtswidrigkeit begangen zu haben. Es gab keine Fluchtgefahr! Warum auch? Es gab keinerlei Verdacht auf Ungesetzlichkeiten. Sie (die beiden Beamten) haben gegen alle polizeidienstlichen Regeln verstoßen gegen die man verstoßen kann.
Der ganze Fall belastet mich körperlich durch meine Verletzungen und auch psychisch als traumatisiertes Erlebnis, das ich erst noch verarbeiten muss.
Den Vorfall der Polizeiaktion gegen mich hat ein Arbeitskollege, der mit dem Fahrrad unterwegs war, beobachtet, als er auf dem Nachhauseweg war. Dieser hat mich deswegen am nächsten Tag angesprochen und kann dies bestätigen. Er ist mein Zeuge, falls die Täter alles leugnen.
Ich hätte gerne nachträglich eine schriftliche Bestätigung, dass sich mein Fahrzeug am besagten Tattag in einen verkehrstechnisch ordentlichem Zustand befand, das Hr. S. geprüft hatte.
Ich bitte um Ermittlung der Täter strafrechtlich und disziplinarrechtlich und um Bestrafung der an mir verübten Straftaten, als Folge eine umgehende unentgeltliche Freistellung der 2 beschuldigten Beamten vom Polizeidienst vorzunehmen, zumindest während der Ermittlungszeit. Dies nach ach Rechtsvorschriften.
Ich fordere: Schmerzensgeld für meine Verletzungen, Schadensersatz für Brille und 2 gelockerten Zähne, Kostenvoranschlag folgt.
Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren. Gerne erhalte ich einen Bericht (Mit Az.)
Anlagen: Rechtshinweise und Gesetze, Beweisbilder, Kopie Führerschein, Kopie Personalausweis
Mit freundlichen Grüßen
Hochachtungsvoll Markus Stigler
Anzeigeerstatter und Antragsteller:
Markus Stigler
Kirchweg 21
87637 Eisenberg
An:
Staatsanwaltschaft Kempten (Allgäu)
Residenzplatz 4-6
87435 Kempten
Datum: 23. Juli 2022
Strafanzeige und Strafantrag gegen Polizist Hr. S. Kollege Hr.? und anwesende Personen
Wegen folgender Straftatbestände:
- Täuschung im Rechtsverkehr
- Nötigung im Amt (besonders schwerer Fall)
- Diebstahl (meiner Sachen)
- Gefährliche Körperverletzung im Amt (Offizialdelikt) ,2 Täter
- Rechtswidrige Durchsuchung (PKW)
- Rechtswidrige Untersuchung (Körper-Person)
- Freiheitsberaubung (besonders schwerer Fall) (Zeitraum mehr als 1 Std.)
- Rechtsbeugung (besonders schwerer Fall)
- Gefangennahme (besonders schwerer Fall) (Zeitraum mehr als 1 Std.)
10.Fixierung mittels Handschellen auf dem Rücken (Zeitraum mehr als 1 Std.)
11.Folter und Misshandlung von Schutzbefohlenen (Kollege)
12.Fehlende Belehrungen zu Maßnahmen und Behandlungen
13.Unterlassene Hilfeleistung der anwesenden Polizisten/innen
Folgende Gesetzte sind bei den Ermittlungen strafrechtlich relevant und rechtswirksam anzuwenden:
- 340 StGB ,
- 224 StGB,
- 242 StGB,
- 225 StGB,
- 136a (1,2,3) StPO
- 239StGB,
- 239Abs.1StGB
- 339StGB
- 343 Abs. 1 Nr. 1 StGB
- 343Abs. 1 Nr. 1 2. Alt. StGB
GG Art. 34
BGB § 839 Abs. 1
- 163a (2) StGB
- 163b (2) StGB
- 240 StGB,
- 114a StGB
- 114b StGB
- 113(3) StGB
- 113(3, *1*2) StGB
- 113(4) StGB,
- 113(4) Abs. 2 Satz 2 StGB
- 323c (1) StGB
… Und evtl. weitere
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Polizist Hr. S. und seinem Kollegen wegen des Verdachts der oben genannten Straftatbestände und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte und alle anderen anwesenden Personen wegen unterlassender Hilfeleistung
An Alle Juristen unter Euch. Die Suche nach einem Anwalt in meiner Sache gestaltet sich schwierig.
Der Erste, teilte mit, er währe überlastet und hätte keine Zeit. Seine Kanzlei befindet sich postalisch gleich neben der Staatsanwaltschaft Kempten. Ich dachte, dieser könnte mal rüber gehen und die Sache aufklären.
Der Zweite meldete sich nach mehrmaliger Mitteilung gar nicht mehr.
Nachdem ich nun einen Strafbefehl an der backe habe, musste ich folglich recherchieren. Bei Strafsachen ist ja eine Anwaltspflicht vorgegeben.
Ich fand dann einen Strafverteidiger in Füssen, im Sparkassengebäude. Hr. Anwalt B.
Ich kontaktierte Ihn und gab ihm All meine Unterlagen, die ich Selbst an Staatsanwaltschaft Kempten, Oberstaatsanwaltschaft München, BKA Wiesbaden, Bundesjustizministerium Berlin und viel mehr geschrieben habe.
Ich dachte wirklich, er würde mir helfen.
Ich selbst legte zuvor Widerspruch gegen den Strafbefehl, der gegen mich gerichtet war bei gericht ein.
Dies tat der Anwalt auch dann als Erstes und sendete mir eine Vorschussrechnung von 595 Euro. Die ich überwiesen habe.
Er beantragte Akteneinsicht bei Gericht. Die Beweislast fehlte (Bodycam)
Nach einiger Zeit hatte ich ein 2,5 Std-Gespräch bei Ihm.
Er sagte. er könne mich moralisch verstehen. Doch gegen Aussagen von Polizeibeamten vorzugehen ist eine Andere Sache. Die Maßnahmen währen für Ihn in Ordnung gewesen.
Ich viel vom Glauben ab und er meinte, da hätte man keine Chance und man würde verlieren. Er riet mir, klein bei zu geben und den Widerspruch zurückzunehmen, bevor dann später das Strafmaß evtl. noch höher ausfallen wird.
Er zog also den Widerspruch zurück und sendete mir die Schlussrechnung. Ich dachte, ich bekäme einen Großteil der 595 Euro, die ich ihm überwiesen hatte wider zurück. Von wegen. Er setzte noch 281 Euro drauf. Gesamt, also 876 Euro.
Ich blieb freundlich und habe auch den Rest überwiesen. Ich schrieb diesem Anwalt Hr. B. aus Füssen, dass wir dann fertig währen und bat ihn um die Zurücksendung meiner Unterlagen.
Nach weiteren 11 Tagen ging ich letztmalig in seine Kanzlei und wollte meine Unterlagen persönlich abholen.
Die 2 Vorzimmer-Damen und dann auch Er selbst verweigerten die Herausgabe.
Vielleicht wissen es Viele, doch ich glaubte noch an Rechtstaatlichkeit und Demokratie.
Im Nachhinein musste ich erkennen, dass er wahrscheinlich nie die Absicht hatte, mir zu helfen.
Die Rechnungstellung war für Ihn offensichtlich vordergründig.
Es gibt keinen Anwalt, der gegen Beamte oder eine staatliche Stelle vorgeht. Ich denke, es ist bereits aus beruflichen Gründen ausgeschlossen, mal abgesehen vom Ruf einer Anwaltskanzlei.
Ich habe Ihn schriftlich bei der Polizei angezeigt wegen Unterschlagung. Bisher kam Nichts.
Ich habe eine Beschwerde ans Gericht geschrieben, wegen Anwalt Hr. B , Unterschlagung und Herausgabe. Es kam Nichts.
Ich habe an die Anwaltskammer geschrieben wegen Anwalt Hr. B. Pflichtverletzung . Es kam Nichts
Was Nun ? Ich dachte, ich kann mir nur Selber helfen.
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Kurz bevor also der Strafbefehl vom Gericht aus Rechtskraft erhielt, schrieb ich selbst Folgendes der Staatanwaltschaft Kempten:
Staatsanwaltschaft Kempten
Residenzplatz 4-6
87435 Kempten
Markus Stigler
Kirchweg 21
87637 Eisenberg-Zell
- 03. 2023
Betreff: Strafbefehl
Vorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 8Cs 450 Js 15918/22
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie den Strafbefehl noch 2-3 Wochen bis zur Rechtskraft auszusetzen. Es haben sich nun neue Erkenntnisse für mich erschlossen bezüglich des möglichen Grundes zur Sache und meine Erklärung wurde, die der Staatsanwältin Fr. Celeen am 8.12.22 zuging nicht beachtet. Lege ich nochmals bei. Anlage
Wie aus öffentlichen Quellen zu erfahren ist, ist das Zeigen der 3 Farben (Flagge/Wappen des Jemen) nicht verboten.
Die Annahme, dass deswegen von den Beamten gedanklich in irgendeine Richtung tendiert wurde, ist absurd und nicht nachzuvollziehen. Womöglich hat aus dem Nichts bei den Beamten,(auch verärgert, da er Nichts fand) ein berufsbezogener sogenannter Jagdtrieb eingesetzt,und dadurch überreagiert hat, der in der Folge in mehreren Straftaten mündete, verübt von den 2 Polizisten.
Beiblatt/Recherche: Die kleine Wappenkunde Bezug, Bedeutung in der jeweiligen Epoche:
Am 21. Juli 2022 haben sich etliche Straftaten ereignet, verübt von 2 Polizisten, die ich zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gebracht habe. (Anlage: Sache, Straftaten, Strafanzeige und Strafantrag).
Hr. Zweng hat mir eine Antwort zukommen lassen. Diese ist weder rechtlich/moralisch akzeptabel und verstößt zudem gegen geltende Gesetze.
Die Ermittlung von einer Staatanwaltschaft ist bei Strafanzeige und Strafantrag gesetzlich geregelt. Hier wird versucht, erhebliche Straftaten unter den Teppich zu kehren. Aus Sicht eines Opfers von Polizeigewalt stellt dies jedoch ein nicht geahndeter Rechtsverstoß dar, weil die Angemessenheit und wie in meinen Opferfall keine rechtliche Handhabe sowie die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben iwar.
Laut meinem Tatsachenbericht, der Grundlage meiner Strafanzeige und Strafantrag ist, war wohl ein kleines Emblem (Wappen) innerhalb der Eurosterne meines KFZ-Kennzeichens der Grund für die Maßnahmen der Polizisten, die dadurch einen Verdacht zu erkennen glaubten. Dieses Missverständnis habe ich gleich dem Polizisten vor Ort gesagt und meine Erklärung dazu der Staatsanwältin Frau Ceelen bereits am 8. Dez 2022 zukommen lassen. Liegt bei. Flagge mit oben rot, mitte weiss, unten schwarz.
Wenn man die Farben falsch herum anschaut, ist das die Staatsflagge Deutschlands von 1871 (Kaiserreich)
Der Polizist Seel in Marktoberdorf hat dennoch einen Strafbefehl gegen mich erwirkt.
Vorwurf : Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte. Von daher sein Vorgesetzter und Polizeikollege gegen mich ermittelte. Antrag auf Befangenheit, siehe Unten.
Ich habe 2 Anwälte angefragt und beide Male Absagen für meine Verteidigung erhalten. Sodann habe ich einen 3.Strafverteidiger konsultiert, der nach Akteneinsicht (Bodycam) der Auffassung ist, es hat keine strafbare Handlung gegeben. Nichts auf der Bodycam-Aufnahme weist darauf hin.
Es ist aus Sicht meines Verteidigers Hr. Bartmann (Füssen) logisch, dass er, wenn möglich den Strafbefehl anzuerkennen und klein bei zu geben anzuraten. Welcher Anwalt tritt gerne gegen 2 Polizisten an, die zwar Ihre Aussagen fast wortgenau voneinander abgeschrieben haben und ein vorheriges Absprechen offensichtlich ist, es schadet dann doch dem Ruf des Anwalts.
Ich (Angeklagter) möchte mich hiermit selbst verteidigen, die Sache aufklären und einen Vorschlag zur gütlichen Einigung vortragen.
Ich habe dadurch bereits einen hohen finanziellen Schaden erlitten : 876,41 Euro Anwaltskosten, nur dass er mir sagt, dass die Chancen auf einen Freispruch sehr gering seien werden, obwohl ich unschuldig bin und dies nach wie vor beteuere!
Ich beantrage hiermit Akteneinsicht: Bodycam-DVD’s Lichtbilder und Sonstiges
Zum Vorwurf:
Ich habe mich keineswegs gewehrt oder mich nicht irgendwie rauswinden wollen, mich auch nicht nirgendwo festgehalten. Ich habe die gewaltsame Polizeiaktion passiv über mich ergehen lassen.
Ich bitte Sie hiermit erneut um Prüfung der DVD und senden Sie mir eine Kopie-DVD per Post zu, um mir ein Bild zu machen. Kosten zahle ich für die Zustellung. Danke
Es war vielmehr so, wie in meinem Tatsachenbericht beschrieben und ausgesagt.
Zu den Aussagen der Polizisten habe ich Folgendes zu erwidern:
Hr. Seel behauptet einfach, der Sticker. Und ich hätte mich dementsprechend geäußert.
Ich habe geäußert, der Sticker ist die Landesflagge des Jemen und entferne es umgehend. Mehr habe ich nicht gesagt. Ich vermute, Hr. Seel hat zuviel nationalsozialistische Filme aus der dunklen deutschen Geschichte geschaut. Bevor er mir diesbezüglich Irgendwas anhängen will, habe ich die kleinen Aufkleber (1cm) umgehend entfernt und sofort aufgegessen. - Nicht erst nach Eintreffen weiterer Beamten und Autos. Das ist nicht verboten ! Zudem haben die Mini-Aufkleber weder Schrift, noch Emblem verdeckt.
Hr. Schwelle sagte aus: Nachdem ich mittels Handschellen auf dem Rücken gefesselt war, soll ich mich gewehrt haben indem ich mich, so Zitat „sperrte“.
Diese Beschreibung der Situation ist im Allgemeinen zu unspezifisch.
Er sagte weiter : Zitat: die Arme an den Körper zog und versuchte, sich aus den Griffen der Beamten zu winden. Das ist glatt gelogen ! Es gab keine Griffe der Beamten. Ich verhielt mich ruhig und habe die Beamten einfach machen lassen.
Wie Bitte ! Wenn man als Unschuldiger einer gewaltsamen polizeilichen Maßnahme unterzogen wird ist es einem wohl klar Nix zu machen oder sich nicht sonst großartig zu bewegen. Wenn man auf dem Rücken mit beiden Armen in Handschellen liegt, ist es zwangsläufig so, dass die Arme am Körper anliegen. Auf dem Rücken kann Niemand die fest mit Handschellen gefesselten Arme weit von sich strecken. Wie soll das gehen? Die beiden Polizisten haben sich logischerweise vorher abgesprochen, daher fast derselbe Inhalt. Wenn man den Status als Polizisten mal weglässt, sind die fast identischen Aussagen höchst zweifelhaft, unglaubwürdig zum Eigenschutz, zudem die selben Polizisten selbst als Beschuldigte im Ermittlungsverfahren Körperverletzung im Amt stehen (400 Js 15563/22 , dabei wurde Hr. Schwelle vergessen, der mich folterte) Gleicher Fall ! Das ist rechtlich überhaupt nicht zulässig !
Das die rechtswidrigen Maßnahmen unangenehm für mich waren ist wohl nachvollziehbar, ich wurde noch nie mit Handschellen gefesselt. Ich hatte noch nie einen Fall mit der Polizei.
Ich bin ein einfacher Familienvater, gehe zur Arbeit und zahle Steuern. Ich verbitte mir die Vermutungen des Hr. Seel und lasse mich nicht in so eine Ecke stellen. Das ist Pauschalisierung, Vorverurteilung und Diskreditierung. Eine Entschuldigung währe angebracht.
Ich habe die brutale Gewaltaktion passiv über mich ergehen lassen. Im Übrigen habe ich einen Zeugen, der gesehen hat, wie die Polizisten mit mir umgegangen sind.
Es gab keine Hinweise auf Alkohol. Keine Hinweise auf Drogen. Das Fahrzeug war in Ordnung und die Identitätsfeststellung längst abgeschlossen. Es gab weder eine Ordnungswidrigkeit, noch eine strafbare Handlung meinerseits. Das hat ihn wahrscheinlich geärgert und hat dann im Nachgang die völlig frei erfundene Geschichte mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im Fokus.
Zusammenfassung: Keine Ordnungswidrigkeit, Kein Alkohol. Keine Drogen. Keine Waffen, Auto in Ordnung, Kein Verdacht, Kein Beweis
Der Einzigen, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellten war Hr. Seel und Hr. Schwelle. Seine Stimme wurde immer lauter und ging, als er Nichts fand aggressiv in einen Befehlston über, wie beim Militär.
Ich habe mich weder gewehrt, noch habe ich mich irgendwo festgehalten, noch habe ich auch auf keine andere Art Widerstand geleistet.
Fakt ist:
- Die Identitätsfeststellung hat anhand meinen KFZ-Scheins und meiner Bankkarte stattgefunden. Ich hätte sogar meinen Personalausweis als Bild auf meinem Mobiltelefon dabei, danach wurde aber nicht gefragt. Zudem lässt sich die Identität über In-Pol innerhalb 30 sec. per Abfrage zweifelsfrei feststellen.
- Das Fahrzeug war in einem verkehrstechnisch einwandfreiem Zustand. Dies hat mir Polizist Seel ganz zum Schluss mündlich bestätigt. Das Verfahren (Verkehrsordnungswidrigkeit) wurde dann folgerichtig eingestellt.
- Das Verfahren (Veränderung des KFZ-Zeichens) wurde mangels Beweise ebenfalls eingestellt, da es sogar erlaubt ist.
- Es hätte daraufhin zu keiner polizeilichen Maßnahme kommen dürfen, da es weder irgendeinen Anhaltspunkt, noch einen Verdacht, noch einen Beweis für irgendeine Gesetzeswidrigkeit gab. Die persönlichen Gedanken und Einschätzungen des Beamten sind nicht ausschlaggebend! Sie haben mich vorverurteilt und mich gedanklich als Schwerverbrecher in eine Schublade gesteckt.
Eine Pauschalverurteilung Unschuldiger ohne Indiz/Verdacht oder Beweis steht nicht im Polizeiaufgabengesetz. Folglich-- ohne Grund – Keine Maßnahme!
- Die Polizisten haben gesetzeswidrig an mir einige schwere Straftaten begangen:
Körperverletzung im Amt, gesetzwidrige Durchsuchung, Gefangennahme, Folter, Diebstahl, unterlassene Hilfeleistung u.v.m. Siehe Strafanzeige, die Ihnen vorliegt.
Zur Begründung
Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle, nach was auch immer dabei gesucht wird, ist der Verkehrsteilnehmer vor jeder Maßnahme zu mündlich unterrichten, was ihm vorgeworfen wird, es muss bei einem Verstoß die Höhe des Verwarngeldes genannt werden oder weitere Folgen im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit. Dies Alles ist bei mir nicht passiert. Solange keine Vorwürfe (Verkehrsordnungswidrigkeit) vorgetragen werden, ist rechtlich keine Maßnahme zulässig. Im Übrigen müssen sich die Polizisten bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle (die Identitätsfeststellung, die bei mir hinreichend geklärt war), auf eine Sache beschränken, die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs,(die durch Urkunden auch belegt war) oder die Verkehrstüchtigkeit des Fahrers.(Spätere Alkoholkontrolle. 0,0 Promille). Eine willkürliche Maßnahme, die zur vorsätzlichen/fahrlässigen Körperverletzung im Amt durch die beiden Beamten geführt hat ist weder durch das Polizeiaufgabengesetz gedeckt, noch rechtlich vertretbar. Es hätte zu keiner polizeilichen Maßnahme kommen dürfen, was die vermeindliche Grundlage hätte darstellen sollen, infolgedessen ich einen Strafbefehl erhielt. Dies stellt eindeutig polizeiliche eigenmächtige Gesetzesübertretung und Willkür dar, die zu vielen Straftaten der Polizisten geführt hat. Die Angemessenheit und die Verhältnismäßigkeit war nicht gegeben oder geschweige denn rechtlich abgedeckt, deshalb rechtswidrig und vorsätzlich. Die Staatsanwaltschaft ist die Herrin in jedem Verfahrens und muss unabhängig ermitteln und handeln. Sowohl Polizei gegen Person, als auch Person gegen Polizei.
Den Strafbefehl AktZ. BY7415-003907-22/2 erkenne ich nach den neuen Erkenntnissen eigentlich nicht an. Siehe Vorschlag unten
Der Strafbefehl AktZ. BY7415-003907-22/2 von Hr. Seel bzw. des ermittelten Kollegen Hr. Schorn POK/V Marktoberdorf erwirkte Strafbefehl ist zurück zu nehmen. Begründung: Unzureichende Ermittlungen.
Die Verfügung des Hr. Zweng (Staatsanwaltschaft Kempten) ist für nichtig zu erklären, da sie rechtlichen Vorschriften und den geltendem Gesetzen widerspricht.
Antrag wegen Befangenheit des ermittelten Beamten Hr. Schorn POK/V Marktoberdorf in meinem Fall AktZ. BY7415-003907-22/2. Begründung Arbeitskollege und Vorgesetzter der beiden Zeugen Hr. Seel und Hr.Schwelle die selbst Beschuldigte sind.
Ich mache hiermit den folgenden Vorschlag zur gütlichen Einigung:
Ich habe bereits finanziellen Schaden von 876,41 Euro Anwaltskosten. Damit haben Sie mich als Unschuldiger schon genug in finanzielle Schwierigkeiten gebracht.
Von einer zivilrechtlichen Klage gegen die Polizisten wegen Schmerzensgeld bei Gericht werde ich Abstand nehmen.
Im Gegenzug bitte ich Sie meine neuen Erkenntnisse zu meiner Verteidigung in das laufende Ermittlungsverfahren gegen mich und das laufende Ermittlungsverfahren gegen die gewalttätigen Polizisten einfließen zu lassen, (Zeugenaussagen unzulässig, da die beiden selbst im gleichen Fall Beschuldigte sind.
(Körperverletzung im Amt, gesetzwidrige Durchsuchung, Gefangennahme, Folter, Diebstahl, unterlassene Hilfeleistung . ( 2 Täter) Siehe Strafanzeige und Strafantrag
Vielen Dank
Gerne Ihre zeitnahe Rückmeldung
Herzliche Grüße
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Links zum Thema: Polizei, Rechtstaatlichkeit, Juristen, Bundesinnenministerium usw.
TV-Sendung
Die Anstalt: ZDF Ab 22.40 Min.
https://www.zdf.de/comedy/die-anstalt/die-anstalt-vom-14-maerz-2023-100.html
https://www.facebook.com/100002404986114/videos/177375835103556/
Kontrafunk:
Was kann ich tun?
Was, wenn die Staatsanwaltschaft untätig bleibt. Welche ist die hirarchisch höher gestellte Stelle/Amt ?
Danke für jede Hilfe
M. Stigler